Tipp des Monats: der Pflege-Pauschbetrag wurde 2021 angehoben
Wenn Sie im Jahr 2022 die Steuererklärung für das Jahr 2021 machen, beachten Sie Folgendes:
Der Pflegepauschbetrag wurde erhöht und auch für die Pflegegrade 2 und 3 eingeführt.
Wenn Sie die Steuererklärung für 2020 machen, gelten die Beträge und Voraussetzungen für 2020.
Quelle: Pflegepauschbetrag & Voraussetzungen | Pflege steuerlich absetzen | pflege.de
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