Tipp des Monats: Hausnotruf
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Hilfsmittel und kann von der Pflegekasse ab dem Vorliegen des Pflegegrad 1 in der Höhe von 25,50 € bezuschusst werden.
Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung sind:
eine Empfehlung im Pflegegutachten
die Person lebt alleine oder zeitweise alleine und wenn mit einer eintretenden Notsituation gerechnet werden muss
wenn es dem Pflegebedürftigen nur mit Hilfe eines Hausnotrufsystems möglich ist, einen Notruf auszuführen
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem sind zudem als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar!
Auf was ist sonst noch zu achten?
Hier geht es zur Checkliste der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wisse...pflege-zu-hause