Tipp des Monats:
Wussten Sie schon, dass für die Dauer der Kurzzeitpflege das bislang bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen mit 50 Prozent im Kalenderjahr weitergezahlt wird?
Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Pflegekasse!
https://www.pflege.de/altenpflege/kurzzeitpflege/