An dieser Stelle erscheint künftig einmal monatlich ein "Tipp des Monats", mit interessanten Hinweisen rund um die Themen Demenz und Pflege.
Der erste Tipp dreht sich um die Kosten der Tagespflege:
Tipp des Monats: Kosten der Tagespflege
Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben alle Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 2 bis 5.
Bei Nutzung der Tagespflege können die Ansprüche auf ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld ohne Kürzung in vollem Umfang geltend gemacht werden.
Das bedeutet, dass die Tagespflegeleistungen weder auf die Sachleistung noch auf das Pflegegeld angerechnet werden.
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse!
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wisse...e-zuhause-13297