Tipp des Monats:
Verfall der angesparten Entlastungsleistungen am 30.06.2022
Nach § 45b SGB XI stehen zur Entlastung pflegender Angehöriger, pflegebedürftigen Versicherten, die zuhause gepflegt werden, der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 € zur Verfügung.
Wird die monatliche Summe nicht voll genutzt, wird der Restbetrag auf den folgenden Kalendermonat übertragen. Am Ende eines Kalenderjahres können so noch nicht ausgeschöpfte Leistungen bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Nach dem 30. Juni verfällt dann der angesparte Restbetrag der Entlastungsleistungen!
Quelle: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflege...lastungsbetrag/